Wie sie sicherlich erfahren haben gilt ab dem 1. Mai 2014 eine erweiterte Energiesparverordnung EnEV 2014.
So ist bei Vermietung oder Verkauf die Erstellung eines
Energieausweises verbindlich vorgeschrieben. Ihr zukünftiger Mieter oder
Käufer der Immobilie hat einen Anspruch zu erfahren mit welcher
Energieeffizienzklasse diese bewertet ist. Dies bereits bei der ersten
Besichtigung.Die Ausweise sind generell 10 Jahre gültig.
Auch Inserate für Wohnungen und Häuser müssen ab dem 1.5.2014 Angaben zu energetischen Eigenschaften enthalten.
Bei den Energieausweisen lässt sich unterscheiden, ob die Angaben
verbrauchs- oder bedarfsorientiert sind. Bei dem Verbrauchsausweis
erfolgt eine Berechnung des Endenergie- und Primärenergieverbrauchs,
deren Ermittlung auf den Abrechnungen aus den letzten drei Jahren
basiert. Das Verhalten der Gebäudebewohner spielt daher eine
entscheidende Rolle.
Ein Bedarfsausweis wird auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs
erstellt. Hierfür werden die Qualität der Gebäudehülle und der Anlagen,
sowie deren Aufbau grundlegend analysiert. Die Angaben im Bedarfsausweis
sind unabhängig vom Verhalten der Gebäudenutzer.
Bei Neubauten ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis vorgeschrieben, das
heißt der Trend wird sich in Zukunft zu einer Ausstellung des
Bedarfsausweises entwickeln.
Gerne beraten wir Sie Bei der Frage welche Zertifizierung für ihre Immobilie notwendig und ratsam ist .
Die Erstellung eines Energieausweises über uns ist bei Zustandekommen eines Vermittlungauftrags kostenfrei.